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Altersdiagnose
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Es kommt heute immer öfter vor, dass das Alter eines lebenden Menschen diagnostiziert werden soll, weil es kein zuverlässiges Dokument dafür gibt. Die häufigste Gruppe sind junge Straftäter, bei denen die Straffähigkeitsgrenze von 14 Jahren bestimmt werden soll. Weitere Grenzen sind 16 Jahre (Zivilrecht) und 18 bzw 21 Jahre (Jugendrecht). Schließlich wird vor Sozialgerichten auch manchmal die Frage erhoben, ob ein älterer Arbeitnehmer bereits 65 Jahre alt ist, obwohl seine Papiere ein niedrigeres Alter ausweisen.

Näheres: http://AGFAD.Uni-Muenster.de/index.htm

 

Dies Gebiet vertritt Prof Dr Friedrich W Rösing.

 

* Zum Bild links: Es zeigt eine Röntgenaufnahme des Gebisses im Mahlzahnbereich und eine Röntgenaufnahme der Hand. Diese beiden Regionen sind die wichtigsten für die Altersdiagnose eines lebenden jungen Menschen, hier wegen der Frage nach der Straffähigkeit.

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